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Allgemeines zur Knochenmarkstransplantation:
Die Knochenmarktransplantation ist in erster Linie bei bösartigen
Blutkrankheiten (z.B. Leukämie) angezeigt. Diese Krankheiten
sind in der Regel Erkrankungen der weißen Blutzellen und führen
in vielen Fällen zum Tode des Patienten. Unter normalen Umständen
gibt es keine erkennbare Veranlagung für diese Krankheiten. Jeder
kann betroffen sein.
Jährlich erkranken in Deutschland mehrere tausend Menschen an
Leukämie. Für diese Patienten, darunter viele Kinder, bestehen
bislang zwei Behandlungsmöglichkeiten: die Chemotherapie und
die Knochenmarktransplantation, wobei die Transplantation oft die
einzige Heilungsmöglichkeit darstellt. Während die Chemotherapie
an vielen Kliniken durchgeführt wird, gibt es bislang nur wenige
Zentren, in denen Knochenmarktransplantationen vorgenommen werden.
Hierzu verwendet man Knochenmarkzellen nach Möglichkeit von Familienangehörigen,
die in den sog. HLA-Gewebemerkmalen (HLA = Humane Leukozyten Antigene)
mit dem Patienten übereinstimmen müssen. Leider findet man
für mehr als die Hälfte der Patienten kein HLA-verträgliches
Familienmitglied. Die einzige Möglichkeit besteht dann in der
Suche nach einem mit dem Patienten nicht verwandten, freiwilligen
Knochenmarkspender.
Der entscheidende Engpaß bei dieser Suche ist die noch zu geringe
Anzahl der registrierten freiwilligen Spender. Es ist nämlich
eine sehr große Spenderzahl notwendig, um zumindest eine Person
zu finden, die mit dem Patienten übereinstimmende HLA-Merkmale
besitzt. Dies ist zum einen durch den Aufbau möglichst großer
Knochenmarkspender-Register in Deutschland und zum anderen durch eine
weltweite Zusammenarbeit der internationalen Register zu erreichen.
Kooperationen mit Zentren in Europa und den USA bestehen.
Die Knochenmarkzellen befinden sich im Knochengerüst und dienen
der Blutbildung. Sie können durch eine Punktionsnadel angesaugt
werden. Am besten zugänglich ist das Knochenmark des Beckenkamms.
Die Knochenmarkentnahme erfolgt unter sterilen Bedingungen und dauert
etwa eine Stunde. Um die Knochenmarkzellen sicher und schmerzlos entnehmen
zu können, erhält der Spender eine Vollnarkose. Das Risiko
einer lebensbedrohlichen Komplikation durch diese Narkose wird heute
mit 1:50.000 angegeben. Dieses Risiko ist bei gesunden Personen sicher
geringer, die genaue Größe unbekannt. Die entnommene Menge
an Knochenmarkzellen wird im Körper innerhalb weniger Wochen
nachgebildet. Jeder Spender wird vor der Knochenmarkentnahme eingehend
ärztlich aufgeklärt und untersucht; der stationäre
Aufenthalt beträgt 2-3 Tage. Evtl. entstehende Unkosten (Verdienstausfall,
Krankenhausaufenthalt, Fahrtkosten usw.), werden von der Versicherung
des Patienten übernommen und von uns erstattet.
Ausdrücklich sei darauf hingewiesen, daß Knochenmark nicht
mit Nervengewebe des Rückenmarks zu verwechseln ist!
Wenn Sie nach reiflicher Überlegung bereit sind, Patienten ohne
gewebeverträglichem Familienspender zu helfen und zwischen 18
und 56 Jahre alt sind, werden Sie gebeten, die beigefügte Einverständniserklärung
auszufüllen und mit Ihrer Unterschrift versehen an die unten
ausgewiesene Anschrift zu senden.
Für die Bestimmung Ihrer HLA-Gewebemerkmale werden 10 ml heparinisiertes
Venenblut benötigt. Aus Kostengründen werden zunächst
Ihre HLA-A,B,C Blutgruppenmerkmale untersucht. Ein Teil der aus Ihrem
Blut gewonnenen weißen Blutkörperchen wird bei uns aufbewahrt,
um sie ggf. für die HLA-DR,DQ Merkmale testen zu können.
Bei Übereinstimmung mit einem Patienten sind weitere Blutteste
erforderlich. Ihre persönlichen Daten und HLA-Merkmale werden
in der Knochenmark-Spenderzentrale Essen gespeichert. Damit im Falle
einer Anfrage nach einem Knochenmarkspender die Suche schnell durchgeführt
werden kann, werden Ihre HLA-Merkmale und eine verschlüsselte
Personenkennziffer an die zentralen Register in Deutschland (ZKRD
Ulm) und in den USA (NMDP Minneapolis) weitergeben. Ihre persönlichen
Daten werden - außer für die eigentliche Knochenmarkspende
- keiner anderen Institution zugänglich gemacht.
Ihre Einverständniserklärung zur Knochenmarkspende ist
keine unwiderrufliche Zusage. Für den Fall, daß Sie wirklich
für eine Spende in Frage kommen, wird Ihnen in einem ausführlichen
persönlichen Gespräch die Gelegenheit gegeben, eine endgültige
Entscheidung zu treffen. Sollten Sie noch Fragen haben, so sind wir
gerne bereit, Ihnen weitere Auskunft zu geben.
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